Familienrecht

Die Familie ist in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt. Dieses bedingt, dass die Familie einerseits unter dem Schutz des Staates steht, andererseits aber auch den Menschen ein Maximum an eigener selbstbestimmter Lebensführung bieten soll. Die Regelungen des Familienrechts – insbesondere die des Eherechts – sind daher im Wesentlichen auf Notwendigkeiten beruhende Bestimmungen, die der Ausgestaltung der Rechtsinstitute Ehe und Familie dienen.



Arbeits- & Wirtschaftsrecht

Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Regelungen und der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. 


Das Arbeitsverhältnis umfasst die Gesamtheit der durch einen Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.