Daniela Eisenführ, geboren am 11. März 1964, wurde 1998 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie hat in Hamburg studiert, lebte jedoch zuvor in Paris und später in Madrid, wo sie am International College Spain das Abitur ablegte. Es ist daher absolut kein Problem, auch auf englisch zu beraten. Wenngleich sie bereits seit 1987 wieder in Deutschland lebt und wenig Sprachpraxis hat, sind auch französisch- und spanischsprachige Anfragen willkommen.
Zugelassen am Oberlandesgericht Hamburg, betreut Frau Eisenführ vornehmlich unser Familiendezernat, wobei hierbei auch erbschaftsrechtliche Fragen in ihrer Zuständigkeit liegen.
Als Konfliktanwältin berät und vertritt sie unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in Streitfällen. Dabei ist es ihr wichtig, die Auseinandersetzung zwischen den Parteien unter Wahrung der Interessen des von ihr Vertretenen sachlich und ergebnisorientiert zu führen. Die Suche nach einvernehmlichen Lösungen und der Ansatz, hierbei gemeinsam mit der konfrontierenden Partei eine Konfliktlösung zu erarbeiten, ist für uns dabei selbstverständlich. Wir bieten jedoch in unseren Räumen keine Mediation an, da Mediatoren von der Prozessführung ausgeschlossen sind, empfehlen aber bei Bedarf geeignete Stellen.
Frau Eisenführ steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, mailen Sie einfach Ihre Fragen oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Sekretariat.