Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden will. Zu unterscheiden ist die Kündigung vom Aufhebungsvertrag. Im Gegensatz zur Kündigung des Arbeitsvertrages handelt es sich beim Aufhebungsvertrag um eine Vereinbarung mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Dieses Schriftformerfordernis ist nur gewahrt, wenn das Kündigungsschreiben vom Kündigenden oder seinem Vertreter eigenhändig unterzeichnet ist. Eine elektronische Kündigung (gleich auf welchem Wege, Email, SMS etc.) ist weiterhin nicht möglich und rechtswidrig.
Die Kündigung des Arbeitsvertrages muss eindeutig auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet sein. Allerdings muss das Wort "kündigen" nicht ausdrücklich genannt werden.
Haben Sie eine Kündigung erhalten, verlangt der Arbeitgeber die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages oder haben Sie sonstige Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, dem Verhalten Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Kollegen,
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