Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Regelungen und der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis umfasst die Gesamtheit der durch einen Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Doch die arbeitsrechtliche Praxis geht viel weiter und enthält unzählige Facetten. Vertragliche Grundlagen, ob in Teilzeit oder Vollzeit, als Fachkraft oder studentische Aushilfe, befristet oder unbefristet, haben einen ebenso hohen Stellenwert wie gesetzliche Vorgaben, wie z.B. im Arbeitsschutz, in der Arbeitnehmerüberlassung oder bei der Urlaubsgewährung.
Die Fragen: Was ist noch zulässig? Wo ist die Grenze? Wie kann ich mich dagegen verteidigen?
Betreffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Wir haben uns bei der Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht ganz bewusst für beide Seiten des Arbeitsverhältnisses entschieden. Nur wenn man die Interessen, Beweggründe und Strategien von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen kennt und berücksichtigt, kann die individuelle Beratung erfolgreich sein. Mit diesem Wissen und diesen Erfahrungen werden wir Sie erfolgreich in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten betreuen.