Rechtsanwalt Guido Beyer hat zusätzlich 1989 das Studium der Betriebswirtschaftslehre abgeschlossen und war bereits vor Gründung der Kanzlei 9 Jahre nebenberuflich als Unternehmens- und Personalberater mit Schwerpunkt Werbe- und Medienbranche tätig. Nach Studium an der Universität Hamburg (1990 bis 1994), Auslandsaufenhalt und Referendariat am Oberlandesgericht(1996 bis 1997) ist Rechtsanwalt Beyer als Rechtsanwalt seit 1998 am Oberlandesgericht Hamburg zugelassen.


Danach folgte die Gründung der Kanzlei Rechtsanwälte Eisenführ & Beyer im Jahre 1999. Die anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Gebieten Arbeits- und Wirtschaftsrecht.


Daneben ist Rechtsanwalt Beyer ehrenamtlich bei der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) tätig. (https://www.hamburg.de/oera/)


Das Beratungs- und aktuelle Mandantenspektrum erstreckt sich im Wesentlichen auf die ganzheitliche Beratung und Betreuung kleiner und mittelständiger Unternehmen sowie die problemorientierte Unterstützung und Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmern.  Die langjährige anwaltliche Berufserfahrung beinhaltet die Führung zahlreicher Zivil- und Arbeitsprozesse in ganz Deutschland.


Probleme und Fragen u.a. in den Bereichen Kündigungen, Kündigungsschutz, Arbeitnehmerüberlassung, Mindestlohn, Dienst- und Werkverträge gehören ebenso zum täglichen Geschäft, wie eine zielorientierte Beratung mit wirtschaftlicher und praxisorientierter Problemlösung.